Klimaschutzverträge
Klimaschutzverträge - was steckt dahinter?
Über die Klimaschutzverträge zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und den Betreibern emissionsintensiver Industrieanlagen sollen treibhausgasarme Produktionsverfahren marktfähig gemacht werden. Dafür kompensieren die Klimaschutzverträge die Mehrkosten emissionsärmerer Produktionsverfahren im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren. Dies soll Investitionssicherheit und finanzielle Anreize für den Einsatz innovativer, CO2-armer Technologien schaffen. So können die Klimaschutzverträge einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung und langfristigen Transformation der Industrie leisten.
Förderziel und –gegenstand
Klimaschutzverträge fokussieren emissionsintensive Industriesektoren, wie z. B. die Papier-, Chemie-, Metall- oder Glasindustrie. Mit einer Laufzeit von 15 Jahren sollen sie verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in treibhausgasneutrale Produktionsverfahren schaffen. Das Ziel des Förderprogramms besteht dabei darin, perspektivisch große Mengen CO2 unmittelbar einzusparen sowie die Verlagerung von Treibhausgasemissionen ins Ausland zu verhindern. Außerdem setzen die Klimaschutzverträge einen Anreiz, dass die hierfür erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland entwickelt und umgesetzt werden, um nationale Innovationen zur Dekarbonisierung der Industrie weltweit voranzubringen.
So funktionieren Klimaschutzverträge in der Praxis
Der Klimaschutzvertrag wird zwischen dem Staat und dem investierenden Unternehmen abgeschlossen. Als Referenzmarkt dient der europäische Emissionshandel (EU-ETS), sodass der Vertrag die Differenz zwischen dem vereinbarten CO2-Vertragspreis und dem Preis eines CO2-Zertifikats für Emissionsminderungen gegenüber dem Wert einer konventionellen Referenztechnologie garantiert. Bei einem Vertragspreis über dem aktuellen CO2-Preisniveau bezuschusst der Staat das Projekt in den ersten Jahren. Steigt der CO2-Zertifikatepreis über den Vertragspreis hinaus, ist das Unternehmen jedoch verpflichtet, die Differenz zurück an den Staat zu zahlen. Über die freie Zuteilung von Zertifikaten an das Projekt, die das Unternehmen zum festgelegten CO2-Zertifikatepreis verkaufen kann, wird so ein fester CO2-Preis für Emissionsminderungen garantiert, der zuverlässig Anreize für Emissionsminderungen setzt.
Aktuelle Entwicklungen
Die Umsetzung des Förderprogramms Klimaschutzverträge startete im Sommer 2023 mit einer ersten Gebotsrunde, an der sich Unternehmen verschiedener Sektoren der energieintensiven Industrie aus ganz Deutschland beteiligten. Von den 17 Unternehmen, die ein Gebot abgaben, erhielten 15 im Oktober 2024 einen Zuschlag. Die unterzeichneten Klimaschutzverträge erreichen ein maximales Fördervolumen von rund 2,8 Milliarden Euro.
Mit der zweiten Gebotsrunde, die von Mai bis September 2026 lief, wurde der Förderrahmen der Klimaschutzverträge erweitert. Neben klassischen Elektrifizierungs- und Wasserstoffprojekten waren erstmals auch Vorhaben zur CO₂-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCU/CCS) zugelassen, sofern sie auf prozessbedingte oder schwer vermeidbare Emissionen abzielen. Für das Gebotsverfahren stellte die Bundesregierung ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro bereit.
Weiterführende Informationen
Aktuelle Neuigkeiten und wissenswerte Hintergrundinformationen zu den Klimaschutzverträgen finden Sie auf der Webpage des BMWE.
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