Klimaschutzverträge
Klimaschutzverträge - was steckt dahinter?
Über die Klimaschutzverträge zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und den Betreibern emissionsintensiver Industrieanlagen sollen klimafreundliche Produktionsverfahren marktfähig gemacht werden. Dafür kompensieren die Klimaschutzverträge die Mehrkosten transformativer, klimaschonender Produktionsverfahren im Vergleich zu herkömmlichen Technologien. Dies soll Investitionssicherheit und finanzielle Anreize für den Einsatz innovativer, klimaneutraler Technologien schaffen und Industrieunternehmen bei der Umstellung auf eine klimafreundlichere Produktion unterstützen. So leisten die Klimaschutzverträge perspektivisch einen bedeutenden Beitrag zur Transformation der Industriebranche und zur Klimaneutralität in Deutschland.
Förderziel und –gegenstand
Klimaschutzverträge fokussieren emissionsintensive Industriesektoren, wie z. B. die Papier-, Chemie-, Metall- oder Glasindustrie. Für eine schnelle sowie kosteneffiziente Transformation zur Klimaneutralität sollen diese mit einer Laufzeit von 15 Jahren gefördert werden. Das Ziel des Förderprogramms besteht dabei darin, bis 2045 rund 350 Megatonnen CO₂-Äquivalent unmittelbar einzusparen sowie die Verlagerung von Treibhausgasemissionen ins Ausland zu verhindern. Außerdem setzen die Klimaschutzverträge einen Anreiz, dass die hierfür erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland entwickelt und umgesetzt werden, um nationale Innovationen zur Dekarbonisierung der Industrie weltweit voranzubringen.
So funktionieren Klimaschutzverträge in der Praxis
Der Klimaschutzvertrag wird zwischen dem Staat und dem investierenden Unternehmen abgeschlossen. Als Referenzmarkt dient der europäische Emissionshandel (EU-ETS), sodass der Vertrag die Differenz zwischen dem vereinbarten CO2-Vertragspreis und dem Preis eines CO2-Zertifikats für Emissionsminderungen gegenüber dem Wert einer konventionellen Referenztechnologie garantiert. Bei einem Vertragspreis über dem aktuellen CO2-Preisniveau bezuschusst der Staat das Projekt in
den ersten Jahren. Steigt der CO2-Zertifikatepreis über den Vertragspreis hinaus, ist das Unternehmen jedoch verpflichtet, die Differenz zurück an den Staat zu zahlen. Über die freie Zuteilung von Zertifikaten an das Projekt, die das Unternehmen zum festgelegten CO2-Zertifikatepreis verkaufen kann, wird so ein fester CO2-Preis für Emissionsminderungen garantiert, der zuverlässig Anreize für Emissionsminderungen setzt.
Aktuelle Entwicklungen
Die Umsetzung des Förderprogramms Klimaschutzverträge startete im Sommer 2023 mit einer ersten Gebotsrunde, an der sich Unternehmen verschiedener Sektoren der energieintensiven Industrie aus ganz Deutschland beteiligten. Von den 17 Unternehmen, die ein Gebot abgaben, erhielten 15 im Oktober 2024 einen Zuschlag. Die unterzeichneten Klimaschutzverträge erreichen ein maximales Fördervolumen von rund 2,8 Milliarden Euro.
Im Zeitraum vom 29. Juli bis 30. September 2024 hatten Unternehmen der energieintensiven Industrie erneut die Möglichkeit, im Rahmen eines zweiten vorbereitenden Verfahrens, Informationen zu ihren Transformationsprojekten zu übermitteln, um am anschließenden zweiten Gebotsverfahren teilnehmen zu können. Das zweite Gebotsverfahren des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) soll noch in diesem Jahr starten.
Weiterführende Informationen
Aktuelle Neuigkeiten und wissenswerte Hintergrundinformationen zu den Klimaschutzverträgen finden Sie auf der Webpage des BMWK.
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